Parlamentarischer Ablauf
Parlamentarischer Ablauf
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen - Stärkung der Transparenz parlamentarischer Arbeit / neuer Titel: Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen
Schlagwort:
Verfassung
Kurzreferat:
Die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe - in den Drucksachen 7/158, 7/897, 7/1628, 7/1629, 7/2040, 7/2044 und 7/2291 - werden zu einem Gesetzentwurf zusammengeführt mit dem Gesetzestitel "Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen" gemäß der Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9936.
Änderung des Artikels 62 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBI. S. 625), die zuletzt durch Gesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBI. S. 745) geändert worden ist; Festlegung der Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen des Landtags
Weitere Informationen:
Vorgangsnummer:
7/2044Dr
Vorgangsablauf:
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Gesetzentwurf DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN Drucksache 7/2044 04.11.2020, 4 S.
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Plenarberatung Plenarprotokoll 7/30 13.11.2020, S. 2189 - 2198
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1. Beratung
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Überweisung: Verfassungsausschuss (7. WP)
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Ausschussberatung-Nicht öffentlich Verfassungsausschuss (7. WP) Ausschussprotokoll 7/11 24.11.2020, S. 34
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Ausschussberatung-Nicht öffentlich Verfassungsausschuss (7. WP) Ausschussprotokoll 7/12 27.11.2020, S. 57
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Ausschussberatung-Nicht öffentlich Verfassungsausschuss (7. WP) Ausschussprotokoll 7/14 12.01.2021, S. 43
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Ausschussberatung-Nicht öffentlich Verfassungsausschuss (7. WP) Ausschussprotokoll 7/15 22.01.2021, S. 29
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Ausschussvorlage CDU Vorlage 7/1911 25.03.2021, 1 S.
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Ausschussberatung-Nicht öffentlich Verfassungsausschuss (7. WP) Ausschussprotokoll 7/22 26.05.2021, S. 15
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Ausschussberatung-Nicht öffentlich Verfassungsausschuss (7. WP) Ausschussprotokoll 7/23 18.06.2021, S. 9
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Ausschussberatung-Nicht öffentlich Verfassungsausschuss (7. WP) Ausschussprotokoll 7/38 19.01.2024, S. 6 - 13 ; zu dem Themenkomplex: - Öffentlichkeit Landtagsausschüsse (Art. 62 Abs. 2 nF) (Zu diesem Themenkomplex wurde noch keine Anhörung durchgeführt.)
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Ausschussberatung-Nicht öffentlich Verfassungsausschuss (7. WP) Ausschussprotokoll 7/39 01.03.2024, S. 6 - 10 ; Zu dem Themenkomplex: - Öffentlichkeit Landtagsausschüsse (Art. 62 Abs. 2 nF)
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Antrag gemäß § 75 GO Anja Müller (DIE LINKE), Christian Schaft (DIE LINKE), Andreas Schubert (DIE LINKE), Donata Vogtschmidt (DIE LINKE), Laura Wahl (BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN), Christoph Zippel (CDU) Vorlage 7/6459 17.04.2024, 2 S.
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Änderungsantrag DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN Vorlage 7/6484 19.04.2024, 12 S.
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Änderungsantrag CDU, Parl. Gruppe der FDP Vorlage 7/6485 19.04.2024, 13 S.
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Ausschussberatung-Nicht öffentlich Verfassungsausschuss (7. WP) Ausschussprotokoll 7/40 22.04.2024, S. 5 - 10
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Schriftliche Anhörung beschlossen; hier: ergänzende schriftliche Anhörung zu den Änderungsanträgen Vorlagen 7/6484 und 7/6485
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Beschlussempfehlung Verfassungsausschuss (7. WP) Drucksache 7/9936 22.04.2024, 9 S.; Die inhaltlich verbundenen Gesetzentwürfe - in den Drucksachen 7/158, 7/897, 7/1628, 7/1629, 7/2040, 7/2044 und 7/2291 - werden zu einem Gesetzentwurf zusammengeführt und dem Landtag in folgender Fassung zur Annahme empfohlen. Änderung des Gesetzestitels in: Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen
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Annahme mit Änderungen empfohlen
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Änderungsantrag Parl. Gruppe der FDP Drucksache 7/9948 24.04.2024, 3 S.; hier: zu der Beschlussempfehlung des Verfassungsausschusses in Drucksache 7/9936 angenommen
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Plenarberatung Plenarprotokoll 7/135 26.04.2024, S. 11368 - 11398
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2. Beratung
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3. Beratung
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Sitzungsunterbrechung im Plenum; Abg. Blechschmidt (DIE LINKE) beantragt Sitzungsunterbrechung auf Grund der Vorbereitung zur Abstimmung gem. § 41 Abs. 6 GO.
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angenommen; Der Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in Drucksache 7/9948 wird angenommen. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung der Beschlussempfehlung in dritter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags mit Ausnahme von Artikel 41 b in Buchstabe A Ziffer I Nummer 3 und von Buchstabe A Ziffer II Nummer 5 mit der gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendigen Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags angenommen. Artikel 41 b in Buchstabe A Ziffer I Nummer 3 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung wird in dritter Beratung mit der gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendigen Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags angenommen. Buchstabe A Ziffer II Nummer 5 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung wird in dritter Beratung mit der gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendigen Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Thüringer Landtags angenommen. Der Gesetzentwurf wird in der Schlussabstimmung mit der gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen notwendigen Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags angenommen.
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GVBl-Gesetz Gesetz- und Verordnungsblatt 7/6 07.06.2024, S. 89 - 90
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Ausfertigung
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Verkündung im GVBl