Parlamentarischer Ablauf
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Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Schlagwort:
Privatschule
Kurzreferat:
Änderung des § 18 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 522), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Mai 2023 (GVBl. S. 186) geändert worden ist; Sicherung der Ansprüche der Schulen in freier Trägerschaft auf staatliche Finanzhilfe und Vermeidung von möglichen Klageverfahren durch sprachliche Überarbeitung (Ergänzung) für mehr Rechtssicherheit.
Weitere Informationen:
Vorgangsnummer:
7/9081Dr
Vorgangsablauf:
-
Gesetzentwurf CDU Drucksache 7/9081 27.11.2023, 5 S.