
Parlamentarischer Ablauf
Parlamentarischer Ablauf
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Schlagwort:
Landesverfassungsgerichtsbarkeit
Kurzreferat:
Für den bisherigen Stellvertreter, Herrn Kjell Eberhardt wird Herr Kjell Eberhardt vorgeschlagen.
Vorgangsnummer:
7/10180Dr
Vorgangsablauf:
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Wahlvorschlag CDU Drucksache 7/10180 04.06.2024, 1 S.
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Wahlangelegenheit Plenarprotokoll 7/139 12.06.2024, S. 11751 - 11752
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Sitzungsunterbrechung im Plenum; 10-minütige Sitzungsunterbrechung: Abgeordneter Blechschmidt, DIE LINKE: "Frau Präsidentin, wir beantragen eine 10-minütige Unterbrechung." Präsidentin Pommer: "Damit gehen wir jetzt in eine Unterbrechung von 10 Minuten. Das heißt also, 9 Minuten vor 15.00 Uhr setzen wir die Sitzung fort." Fortsetzung der Sitzungsunterbrechung für eine Fraktionssitzung: Präsidentin Pommer: "Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es gibt jetzt die Notwendigkeit einer Fraktionssitzung, deswegen ist die Verlängerung beantragt. Wir werden also jetzt in die Unterbrechung bis 10 Minuten nach 15.00 Uhr gehen."
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abgelehnt; Der vorgeschlagene Herr Kjell Eberhardt erreicht in geheimer Wahl bei 81 abgegebenen gültigen Stimmen mit 57 Jastimmen, 21 Neinstimmen und 3 Enthaltungen nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags.
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Wahlangelegenheit Plenarprotokoll 7/140 13.06.2024, S. 11808 - 11809
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gewählt; Der für eine erste Wahlwiederholung vorgeschlagene Herr Kjell Eberhardt wird in geheimer Wahl mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags bei 76 abgegebenen gültigen Stimmen mit 61 Jastimmen und 15 Neinstimmen als Stellvertreter für das weitere Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs Herrn Prof. Dr. Christoph Ohler gewählt.
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Beschluss Drucksache 7/10286 13.06.2024, 1 S.
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Wahlangelegenheit Plenarprotokoll 7/141 14.06.2024, S. 11918
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vereidigt; Herr Kjell Eberhardt erhält gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes die von der Präsidentin des Landtags unterzeichnete Ernennungsurkunde und leistet vor dem Landtag den gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes vorgeschriebenen Eid.