Parlamentarischer Ablauf
Parlamentarischer Ablauf
Bildung und Stärke des für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständigen Ausschusses (Europaausschuss) hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Schlagwort:
Parlamentsausschuss
Kurzreferat:
Gemäß Artikel 62 a Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird der für die Angelegenheiten der Europäischen Union zuständige und beschließende Ausschuss (Europaausschuss) gebildet. Abweichend von § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird der Europaausschuss mit 12 Mitgliedern besetzt. Diese Mitglieder verteilen sich auf die Fraktionen unter Beachtung ihres Stärkeverhältnisses, das sich nach dem Rangmaßzahlverfahren bestimmt, und den Grundsätzen des § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Dabei entfallen folgende Stellenanteile auf die Fraktionen: Fraktion der AfD: 4 / Fraktion der CDU: 3 / Fraktion des BSW: 2 / Fraktion Die Linke: 2 / Fraktion der SPD: 1
Vorgangsnummer:
8/0005Dr
Vorgangsablauf:
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Antrag CDU, BSW Drucksache 8/5 19.09.2024, 1 S.; Die Fraktionen der CDU und des BSW haben ihren oben genannten Antrag in Drucksache 8/5 in der Fortsetzung der 1. Plenarsitzung am 28. September 2024 zurückgezogen (siehe Drucksache 8/45.
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Alternativantrag CDU, BSW Drucksache 8/10 19.09.2024, 1 S.; angenommen
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Alternativantrag AfD Drucksache 8/27 24.09.2024, 1 S.
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Unterrichtung/Präsident/in CDU, BSW Drucksache 8/45 28.09.2024, 1 S.
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Zurückziehung; Die Fraktionen der CDU und des BSW haben ihren oben genannten Antrag in Drucksache 8/5 in der Fortsetzung der 1. Plenarsitzung am 28. September 2024 zurückgezogen.
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Plenarberatung Plenarprotokoll 8/1 26.09.2024, S. 45
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angenommen; Der Alternativantrag der Fraktionen der CDU und des BSW in Drucksache 8/10 wird angenommen (vergleiche Drucksache 8/41). Damit unterbleibt die Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/27.
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Beschluss Drucksache 8/41 28.09.2024, 1 S.; hier: zum Alternativantrag der Fraktionen der CDU und des BSW in Drucksache 8/10