Parlamentarischer Ablauf
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Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes - Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen
Schlagwort:
Krankenhaus
Kurzreferat:
Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes in der Fassung vom 30. April 2003 (GVBI. S. 262), das zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBI. S. 277) geändert worden ist; Das Land hat die nach dem Krankenhausplan notwendigen Krankenhäuser und Krankenhauseinrichtungen verpflichtend zu betreiben, wenn die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern nicht durch andere Träger sichergestellt ist.
Weitere Informationen:
Vorgangsnummer:
8/0125Dr
Vorgangsablauf:
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Gesetzentwurf AfD Drucksache 8/125 27.11.2024, 4 S.
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Entschließungsantrag AfD Drucksache 8/137 04.12.2024, 2 S.
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Plenum-Arbeitsfassung Plenarprotokoll 8/5 13.12.2024, S. 51 - 63
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1. Beratung
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Überweisung abgelehnt Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (8. WP); Die beantragte Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der AfD in Drucksache 8/125 und des Entschließungsantrags der Fraktion der AfD in Drucksache 8/137 an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie wird abgelehnt.