
Parlamentarischer Ablauf
Parlamentarischer Ablauf
Bildung des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes hier: Abweichung von § 82 i.V.m. § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Schlagwort:
Parlamentsausschuss
Kurzreferat:
Abweichend von § 82 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags verteilen sich die sieben ordentlichen Mitglieder und ihre jeweiligen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter auf die Fraktionen unter Beachtung ihres Stärkeverhältnisses, das sich nach dem Rangmaßzahlverfahren bestimmt. Das Vorschlagsrecht der Fraktionen verteilt sich wie folgt: Fraktion DIE LINKE: 2 ordentliche Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder Fraktion der AfD: 2 ordentliche Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder Fraktion der CDU: 2 ordentliche Mitglieder und 2 stellvertretende Mitglieder Fraktion der SPD: 1 ordentliches Mitglied und 1 stellvertretendes Mitglied
Vorgangsnummer:
7/0007Dr
Vorgangsablauf:
-
Antrag DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN Drucksache 7/7 19.11.2019, 1 S.
-
Plenarberatung Plenarprotokoll 7/1 26.11.2019, S. 20 - 21
-
angenommen
-
Beschluss Drucksache 7/36 26.11.2019, 1 S.