
Parlamentarischer Ablauf
Parlamentarischer Ablauf
Anzahl der Mitglieder der Strafvollzugskommission gemäß § 13 Abs. 1 des Thüringer Petitionsgesetzes, § 76 Abs. 4 und § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Schlagwort:
Parlamentsausschuss
Kurzreferat:
Der Petitionsausschuss wird ermächtigt, abweichend von § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags die Strafvollzugskommission bei deren Bestellung mit 13 Mitgliedern zu besetzen. Dabei entfallen folgende Stellenanteile auf die Fraktionen: Fraktion DIE LINKE: 4 / Fraktion der AfD: 3 / Fraktion der CDU: 3 / Fraktion der SPD: 1 / Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1 / Fraktion der FDP: 1
Vorgangsnummer:
7/0086Dr
Vorgangsablauf:
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Antrag CDU, FDP Drucksache 7/86 11.12.2019, 1 S.
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Plenarberatung Plenarprotokoll 7/3 12.12.2019, S. 167
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angenommen; Der Antrag wird mit der gemäß § 120 GO erforderlichen Mehrheit angenommen.
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Beschluss Drucksache 7/90 12.12.2019, 1 S.