
Parlamentarischer Ablauf
Parlamentarischer Ablauf
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes
Schlagwort:
Staatsanwaltschaft
Kurzreferat:
Wahlvorschlag der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mitglied: Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN); stellvertretendes Mitglied: Abgeordnete Madeleine Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Vorgangsnummer:
7/0230Dr
Vorgangsablauf:
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Wahlvorschlag BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN Drucksache 7/230 31.01.2020, 1 S.
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Wahlangelegenheit Plenarprotokoll 7/6 31.01.2020, S. 400 - 401
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abgelehnt; Die Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes wird durch Beschluss des Landtags erneut auf die Tagesordnung genommen. Der Wahlvorschlag in der Drucksache 7/230, der dem Wahlvorschlag in der Drucksache 7/202 entspricht, der in der Sitzung am Donnerstag in jeweils zwei Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit erreicht hat, wurde im Ältestenrat vorberaten und wird entsprechend eines Beschlusses des Justizausschusses der 3. Wahlperiode – Drucksache 3/970 – durch diesen unterstützt. Der Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhält in geheimer Wahl bei 87 abgegebenen gültigen Stimmen mit 55 Jastimmen, 30 Neinstimmen und 2 Enthaltungen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.