
Parlamentarischer Ablauf
Parlamentarischer Ablauf
Anzahl der Mitglieder des Unterausschusses "Kommunaler Finanzausgleich" gemäß § 76 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: Abweichung von § 9 Abs. 2 und § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Schlagwort:
Parlamentsausschuss
Kurzreferat:
Der Innen- und Kommunalausschuss wird ermächtigt, abweichend von § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags den Unterausschuss "Kommunaler Finanzausgleich" bei seiner Einsetzung gemäß § 76 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags mit neun Mitgliedern zu besetzen. Bei der Zuteilung der Stellenanteile auf die Fraktionen erhält jede Fraktion zunächst jeweils ein Vorausmandat. Die verbleibenden drei Stellenanteile verteilen sich auf die Fraktionen unter Beachtung der Grundsätze des § 9 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Folgende Stellenanteile entfallen daher auf die Fraktionen: Fraktion DIE LINKE: 2 / Fraktion der AfD: 2 / Fraktion der CDU: 2 / Fraktion der SPD: 1 / Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1 / Fraktion der FDP: 1
Vorgangsnummer:
7/1016Dr
Vorgangsablauf:
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Antrag DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN, FDP Drucksache 7/1016 18.06.2020, 1 S.
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Plenarberatung Plenarprotokoll 7/18 19.06.2020, S. 1283 - 1297
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Sitzungsunterbrechung im Plenum; Zur Einhaltung der Hygieneregeln wird die Plenarsitzung für ein Durchlüften des Sitzungssaals unterbrochen.
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angenommen
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Beschluss Drucksache 7/1071 19.06.2020, 1 S.