
Parlamentarischer Ablauf
Parlamentarischer Ablauf
Einwilligung des Thüringer Landtags in den Tausch landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drucksache 7/512 - zu Nr. I Ziffer 3.) hier: Tausch der landeseigenen Liegenschaft in Jena, Erfurter Straße 35, gegen die im Eigentum der Stadt Jena stehende Liegenschaft in Jena, Gemarkung Ammerbach, Im Hahnengrund
Schlagwort:
Landesimmobilien
Kurzreferat:
Vorgangsnummer:
7/9080Dr
Vorgangsablauf:
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Antrag Landesregierung Drucksache 7/9080 21.11.2023, 1 S.
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Überweisung im Vorwege gemäß § 52 GO: Haushalts- und Finanzausschuss
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Unterrichtung/Landesregierung Finanzministerium Vorlage 7/5909 21.11.2023, 16 S.
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Ausschussberatung-Öffentlich Haushalts- und Finanzausschuss Ausschussprotokoll 7/78 01.12.2023, S. 11 - 12 ; Für den in öffentlicher Sitzung beratenen Tagesordnungspunkt wird ein gesondertes Protokoll erstellt.
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Ausschussberatung-Öffentlich Haushalts- und Finanzausschuss Ausschussprotokoll - Öffentlich 7/78 01.12.2023, S. 6 - 7
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Beschlussempfehlung Haushalts- und Finanzausschuss Drucksache 7/9176 01.12.2023, 2 S.; angenommen
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Annahme empfohlen; hier: die Einwilligung des Landtags zum Tausch landeseigener Liegenschaften wird empfohlen
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Plenarberatung Plenarprotokoll 7/123 07.12.2023, S. 10221 - 10222
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angenommen; Die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9176 wird angenommen. Die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in den Tausch der landeseigenen Liegenschaft in Jena, Erfurter Straße 35 gegen die im Eigentum der Stadt Jena stehende Liegenschaft in Jena, Winzerlaer Straße/Schrödingerstraße unter Zahlung eines Wertausgleiches wird erteilt.
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Beschluss Drucksache 7/9212 07.12.2023, 1 S.
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Ausschussvorlage Finanzministerium, Ministerium für Inneres und Kommunales (6. - Anfang 8. Wp) Vorlage 7/6017 28.12.2023, 3 S.