
Parlamentarischer Ablauf
Parlamentarischer Ablauf
Einwilligung des Thüringer Landtags in die Veräußerung landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drucksache 7/512 - zu Nr. I Ziffer 3.) hier: Liegenschaft in Erfurt, Parkstraße 3
Schlagwort:
Landesimmobilien
Kurzreferat:
Vorgangsnummer:
7/9079Dr
Vorgangsablauf:
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Antrag Landesregierung Drucksache 7/9079 21.11.2023, 1 S.
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Überweisung im Vorwege gemäß § 52 GO: Haushalts- und Finanzausschuss
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Unterrichtung/Landesregierung Finanzministerium Vorlage 7/5908 21.11.2023, 8 S.
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Ausschussberatung-Öffentlich Haushalts- und Finanzausschuss Ausschussprotokoll 7/78 01.12.2023, S. 10 ; Für den in öffentlicher Sitzung beratenen Tagesordnungspunkt wird ein gesondertes Protokoll erstellt.
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Ausschussberatung-Öffentlich Haushalts- und Finanzausschuss Ausschussprotokoll - Öffentlich 7/78 01.12.2023, S. 5
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Beschlussempfehlung Haushalts- und Finanzausschuss Drucksache 7/9175 01.12.2023, 1 S.; angenommen
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Annahme empfohlen; hier: die Einwilligung des Landtags zur Veräußerung wird empfohlen
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Plenarberatung Plenarprotokoll 7/123 07.12.2023, S. 10221
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angenommen; Die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/9175 wird angenommen. Die Einwilligung des Landtags gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung in die Veräußerung der landeseigenen Liegenschaft in Erfurt, Parkstraße 3, wird erteilt.
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Beschluss Drucksache 7/9211 07.12.2023, 1 S.